3.1 Kundenstamm/Lieferantenstamm
Die Regelungen der DSVGO betreffen im Wesentlichen personenbezogene Daten. Diese gelten als besonders schützenswert. In der Verwendung verdienen diese Daten also einen besonders sensiblen Umgang.
Die unter Kapitel 2 dargestellten Rechte 1-5 waren maßgebliche Basis für die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben in RHAPSODY®.
Nachfolgende Darstellungen zeigen Beispiele zum Löschen, Sperren und Entsperren von Ansprechpartnerdaten.
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