3.1.2 Sperren und Entsperren

Anforderung:

Personenbezogene Daten können jederzeit berichtigt werden. Berichtigung wird elektronisch dokumentiert.

Um eine Berichtigung durchführen zu können ist u.U. eine entsprechende Rückfrage/Recherche notwendig. Nach dem Hinweis auf „falsch“ hinterlegte Ansprechpartnerdaten kann deshalb ein solcher Datensatz zunächst „Gesperrt“ werden. Gesperrte Ansprechpartnerdaten sind im System für „normale“ Anwender nicht mehr sichtbar, also weder als Ansprechpartner unter dem Kunden, noch in Auswahlmenüs an anderen Stellen im System. Nach einer entsprechenden Berichtigung des Datensatzes durch den berechtigten Anwender (siehe Kap. 3.2.1), kann dieser Ansprechpartnerdatensatz wieder „Entsperrt“ werden und ist somit wieder für alle Anwender sichtbar und nutzbar.

Zu einer Sperrung muss ein entsprechendes Audit mit einem Sperrgrund hinzugefügt werden.

Hinweis:

Unter dem Status „gesperrt“ sind Ansprechpartnerdaten für Anwender mit Sperrberechtigung in roter Schrift gekennzeichnet. Dies gilt jedoch nur für entsprechende „Rechteinhaber“.

Abb. 06  gesperrt

Um den Datensatz eines Ansprechpartners wieder zu entsperren ist eine entsprechende Berechtigung notwendig. Die nun sichtbaren in rot eingefärbten Ansprechpartnerzeilen sind aufrufbar und können nachfolgend entsperrt werden.

Abb. 10  Gesperrter Ansprechpartner

Nach möglicher Korrektur des Datensatzes kann dieser nun mit klicken des OK-Buttons entsperrt werden.

Nachfolgend taucht ein Dialogfeld auf. Hier muss ein Audit erfolgen.

Abb. 11  Audit Sperre aufheben

Nachdem das Audit erfolgt ist kann die Sperre aufgehoben werden.

Bei Ansprechpartnern, die einer Sperre unterzogen waren erscheint oben ein zusätzlicher Reiter „Sperrvermerke“. Hier wird automatisch jede Sperrung und Entsperrung mit Zeit und Benutzerangabe dokumentiert.