19.5.13 SEPA-Lastschriften

Bei Umstellung vom Lastschrifverfahren auf das SEPA-Basislastschriftverfahren müssen Sie Ihre Kunden schriftlich informieren. Diese Information sollte per Serienmail/-Brief erfolgen, der Kunde sollte die (automatisch ermittelte) IBAN und BIC prüfen und Abweichungen zurückmelden bzw. ein SEPA-Lastschriftsmandat mit den neuen Angaben erteilen.

Beachten Sie, dass Sie die Mandate archivieren müssen, mindestens 14 Monate über die letzte Verwendung des Mandates heraus.