19.7.3 Berechnung der Fälligkeiten
Die Berechnung der Fälligkeiten erfolgt nach Folgendem Muster:
Fälligkeitsdatum
+ Tage nach dem Fälligkeitsdatum
= 1. Mahnungsdatum
Beispiel:
Fälligkeitsdatum: 02.12.2010
+Tage nach ... 14
=1. Mahnung 16.12.2010
Die zweite Mahnung bezieht sich auf die 1. Mahnung, d.h. die 2. Mahnung kann erst nach Ablauf der Tage, die in dem 2. Eingabefeld der Konfiguration eingestellt werden, gedruckt werden, nicht am gleichen Tag.
Das gleiche Prinzip gilt für die dritte und vierte Mahnung.
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