4.5.2 GDPdU

Was bedeutet GDPdU?

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.


Der Gesetzgeber hat definiert, wie die Daten für eine Betriebsprüfung elektronisch aufbereitet werden können.

Der wesentliche Teil liegt in der elektronischen Aufbereitung der FiBu-Daten (sprechen Sie dafür mit Ihrem Steuerberater). Es betrifft jedoch auch das elektronische Speichern und Archivieren der Belegkopien.

Kopien müssen bis zu 10 Jahren aufbewahrt werden. Mit RHAPSODY erfüllen Sie diesen Teil der GDPdU.