4.2.1.8 Register: Bankverbindungen

Seit der Einführung der SEPA-Zahlungen werden mehr und qualifiziertere Daten im Kundenstamm benötigt. Siehe folgende Grafik:

Abb. 415: Register Bankverbindung Kundenstamm

Mit dem Button (roter Pfeil) öffnen Sie ein Tabellenfenster mit allen Banken Deutschlands.

Die Felder „Bankverbindung“ werden nur benötigt, wenn Sie mit dem Kunden ein Lastschriftverfahren vereinbart haben.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, seine EG-Umsatzsteuer ID-Nummer einzugeben. Dies ist bei EU-Kunden erforderlich. Haben Sie das Modul „DATEV-Schnittstelle“ installiert, erkennt das System

anhand dieser Eintragung, ob es sich um eine EU-Adresse handelt. Bei der Übergabe an die FiBu überprüft das System, ob die Landeseintragung in der Adresse dem eigenen Land entspricht.

Die Eintragung in dem Feld „USt.-Ident-Nr.“ wird nicht berücksichtigt. Ansonsten wählt das System das Erlöskonto für EU-Erlöse (siehe Tabellen / Warengruppe).

Im Feld „Währung“ können Sie festlegen, in welcher Währung die Belege ausgestellt werden sollen.

Standardmäßig wird dieses Feld mit Ihrer Landeswährung vorbelegt und bei der Belegerstellung herangezogen.

In dem Feld „Limit Prüfung am:“ kann das Datum der letzten Prüfung eingetragen werden und in dem nächsten Feld das Ergebnis der Prüfung als Freitext.


Neue IBAN und BIC – Nummern

Ab dem 01.02.2014 verlieren die bisherige BLZ und die Kontoangabe an Gültigkeit. Sie müssen jetzt die IBAN und die BIC eintragen.

Unser System prüft, ob die Prüfziffer in der IBAN gültig ist, erst dann wird das Feld normal dargestellt.