9.11.6 Storno

Beim Anklicken des Beleges mit der rechten Maustaste haben Sie die Möglichkeit, Belege zu löschen bzw. zu stornieren. Nur bei Angeboten ist es möglich, diese zu löschen, während alle anderen Belegarten nur storniert werden können. Der Grund liegt zum einen in den gesetzlichen Vorschriften der ordnungsgemäßen Buchhaltung, und zum anderen in Gründen der Sicherheit (Schutz vor Manipulationen).

Wenn Sie „Stornieren“ wählen, werden Sie zunächst vom System gefragt, ob der Beleg wirklich storniert werden soll

Wenn Sie mit „Ja“ antworten erscheint ein weiteres Fenster, in dem Sie den Grund für die Stornierung eingeben müssen (mindestens 6 Buchstaben).

Der Text wird mit dem Datum und der User-Nr. in das Bemerkungsfeld des Beleges eingetragen

Sie können nur Belege stornieren, die noch keinen – oder einen stornierten Folgebeleg – besitzen. Stornieren Sie also zunächst eine Rechnung, bevor Sie den dazugehörenden Lieferschein stornieren.

Achtung:                        In Versionen mit Warenwirtschaft:  
Das Stornieren wirkt sich auch bestandsverändernd aus. Dies gilt sowohl für Reservierungen als auch für Bestandsabbuchungen. Beide Vorgänge, die mit den Belegen ausgelöst werden, werden mit der Stornierung auch rückgängig gemacht.

Mit einem erneuten Klick auf „Stornieren“ kann das Storno wieder aufgehoben werden.

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